Steuerrecht - Erbrecht - Anlegerschutz - Opferschutz

Willkommen! Ich betreue vor allem Mandanten, die in irgendeiner Weise Opfer geworden sind: 


1. Opfer von Abzocke durch falsche Investments - deshalb beschäftige ich mich mit Bank- und Steuerrecht. Ich war fünf Jahre lang Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht in Leipzig. 


2. Opfer unseres maroden Gesundheitssystems - deshalb befasse ich mich mit Ärztepfusch und Arzthaftungsrecht. 


3. Opfer des (sexuellen) Missbrauchs, vor allem im kirchlichen Bereich und in Kinderheimen - deshalb befasse ich mich auch mit (Staats-) Kirchenrecht und Sexualstrafrecht. 


Ich kümmere mich zudem um Nachbarstreitigkeiten und arbeite auf diesem Gebiet auch als Schlichter für die Gütestelle beim Amtsgericht Karlsruhe. Allgemein nehme ich die Rechte religiöser Minderheiten wahr, die in Deutschland gegenüber den beiden großen Kirchen häufig benachteiligt werden. Es kann zum Beispiel nicht richtig sein, dass jemand, der aus einer der beiden großen Kirchen ausgetreten ist, dennoch für immer im Taufbuch oder Taufregister registriert bleibt. 


Achtung: Geldanlagen in der Schweiz ab 2013 nicht mehr zu empfehlen!


Die Schweiz hat sich nun selbst durch ein Steuerabkommen mit Deutschland den Todesstoß versetzt: Ab 2013 können deutsche Steuerbehörden stichprobenartig unter Nennung des Namens des Steuerpflichtigen bei Schweizer Banken Nachforschungen anstellen. Konten in der Schweiz müssen nachversteuert werden, entweder pauschal und anonym oder durch Offenlegung der Konten. Allgemein rate ich meinen Mandanten davon ab, dem gegenwärtigen Trend zu folgen und in den Schweizer Franken zu investieren. 


Achtung: Einer meiner distinguierten Mandanten wurde beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland mit seinem BMW von einem Grenzbeamten gestoppt und gezwungen, sich komplett auszuziehen. Solche die Intimsphäre und das Schamgefühl verletzenden Durchsuchungen sind aber nur zulässig, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Also, lassen Sie sich nicht alles vom Staat gefallen! 


Am 16.08.2011 hat Deutschland mit Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Ausdrücklich nicht geregelt werden soll darin die Nachbesteuerung von bisher in Liechtenstein unversteuert angelegtem Vermögen. Es ist damit zu rechnen, dass auch Liechtenstein künftig für deutsche Kapitalanleger unattraktiver wird. Schon am 02.09.2009 wurde zwischen Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen zum Steuerinformationsaustausch abgeschlossen. 


Bezahlen Sie nicht zu viel Vorfälligkeitsentschädigung!


Wer für ein Haus ein Darlehen aufgenommen hat und das Darlehen vorzeitig kündigen will, der muss der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Doch Achtung: Bei der Berechnung dieser Entschädigung machen die Banken häufig Fehler oder "vergessen" bestimmte Parameter. Dabei hat der BGH in seiner Rechtsprechung vorgegeben, nach welchen Kriterien die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist. In meiner Kanzlei überprüfe ich die von Ihrer Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung auf ihre Richtigkeit und kann auf Wunsch berechnen, welche Entschädigung angemessen wäre - und wie viel Geld Sie eventuell von Ihrer Bank zurückbekommen. Ich trete bei Bedarf mit Ihrer Bank in Kontakt und setze Ihren Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung durch. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um Näheres zu erfahren. 


 

Ich führe für Sie das Ombudsmannverfahren durch: Seit dem Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2000 in Leipzig habe ich einschlägige Erfahrung mit dem Banken- und mit dem Versicherungsombudsmann. Ich berate Sie über das Verfahren und über mögliche Kosten und welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn der Ombudsmann entschieden hat. 


Ärztepfusch - Was tun bei Behandlungsfehlern?


In unserem Gesundheitssystem ist leider nicht alles optimal.  Wir Deutsche geben immer mehr Geld für die Krankenversicherungen aus, zugleich verschlechtert sich aber tendenziell die allgemeine Volksgesundheit. An diesem sehr teuren System verdient eine ganze Branche bestehend aus Medizinern und Pharmaindustrie große Summen. Immer wieder ist zu beobachten, dass auch unnötige Behandlungen durchgeführt werden, nur um teure Apparate auszulasten und Gebühren zu generieren. 


Auch die Zahnärzte sind von diesem generellen Vorwurf nicht ausgenommen, wie der Arzt Dr. Lars Hendrickson in seinem Buch "Zahnarztlügen" schreibt. Es soll sogar Zahnärzte geben, die Löcher bohren, obwohl keine Karies vorliegt. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Patienten mündig werden und sich vorab über ihre etwa nötigen Behandlungen informieren. Kommt es aber einmal zu Ärztepfusch, also zu einer Behandlung, die nicht fachgerecht vorgenommen wurde, dann sollte der Patient prüfen, welche Rechte er hat und nötigenfalls auch den Gang zum Anwalt nicht scheuen. 


 Ich berate und vertrete auch Missbrauchsopfer


Im vergangenen Jahrzehnt wurde der Skandal publik, dass sich viele Pfarrer an Minderjährigen sexuell vergingen. Berichte über sexuellen Missbrauch gab es auch aus Kinderheimen in Deutschland. Ich sehe meine Aufgabe darin, Missbrauchsopfer zu beraten und gegebenenfalls gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Es geht dabei darum, Täter strafrechtlich zu verfolgen und für die Opfer Schmerzensgeld geltend zu machen. In Deutschland besteht für Missbrauchsopfer die Möglichkeit, im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger aufzutreten und im sogenannten Adhäsionsverfahren das Schmerzensgeld noch im Strafprozess einzuklagen. Vorteil: Das Opfer muss keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen, es stehen alle Beweismittel zur Verfügung und das Strafgericht tituliert die Schmerzensgeldforderung des Missbrauchsopfers auf dem Strafurteil - ein Zivilprozess ist dann entbehrlich. 


 

Buchempfehlung: "The Case of the Pope" von Geoffrey Robertson


 

Der englische Kronanwalt und weltbekannte Menschenrechtler Geoffrey Robertson schreibt in seinem Buch, der Vatikan dürfe sich nicht seiner Verantwortung wegen des massiven sexuellen Missbrauchs durch Mitglieder des Klerus entziehen, indem er sich auf seine Staatenimmunität beruft. Nach Auffassung Robertsons sollte der Vatikan international nicht als souveräner Staat anerkannt werden, denn die Gründung dieses Staates durch den Lateranvertrag 1929 mit Hilfe des Diktators Benito Mussolini sei dubios. Robertson geht sogar so weit, den Vatikan als "rogue state" zu bezeichnen. 


 Bitte schildern Sie mir Ihren "Fall" ganz unverbindlich


Ich nehme Mandate aus dem ganzen Bundesgebiet an. Ein persönlicher Besuch in meinen Kanzleiräumen ist nicht erforderlich. Da ich immer bemüht bin, aus wissenschaftlichem Interesse einschlägige Fälle von Ärztepfusch und (sexuellem) Missbrauch zu archivieren, bitte ich Sie, mir Ihren "Fall" vorab unverbindlich zu schildern und mit einer Kontaktaufnahme nicht zu zögern. E-Mail: onlinekanzlei@web.de - Alle eingehenden E-Mails werden garantiert beantwortet, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. 


Selbstverständlich bearbeite ich auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten. Haben Sie verbindlichen Dank für Ihr Interesse.